Nach der Einäscherung wird—mit Zustimmung der Angehörigen und gemäß den formalen Vorgaben—ein kleiner Teil der Asche getrennt und an den ausländischen Partner übergeben. Die restliche Asche wird regulär beigesetzt (z. B. Urnengrab, Kolumbarium, Naturbestattung). Die Koordination übernimmt auf Wunsch ein Bestattungsunternehmen.
