In allen Bundesländern besteht Friedhofszwang, das bedeutet, die Beisetzung darf nur auf einem dafür vorgesehenen Friedhof erfolgen. Zudem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Ruhezeiten und Vorschriften für Sargmaterial.
In allen Bundesländern besteht Friedhofszwang, das bedeutet, die Beisetzung darf nur auf einem dafür vorgesehenen Friedhof erfolgen. Zudem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Ruhezeiten und Vorschriften für Sargmaterial.