Die Betreuung von Profilen in sozialen Netzwerken fällt rechtlich gesehen den Erben zu. Sie können Accounts löschen, in einen Gedenkzustand versetzen lassen oder weiterhin verwalten. Plattformen wie Facebook oder Instagram bieten hierfür spezielle Funktionen an. Fehlen klare Anweisungen, müssen Angehörige im Einzelfall entscheiden, wie mit den Profilen umgegangen wird.