Nach dem Tod einer Person bleiben Online-Konten und digitale Daten zunächst bestehen. Ohne vorherige Regelung haben Angehörige oft nur eingeschränkten Zugriff. In Deutschland gilt, dass digitale Daten grundsätzlich Teil des Erbes sind. Das bedeutet, Erben haben das Recht, auf E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile oder Cloud-Speicher zuzugreifen. Um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie mit den eigenen Daten umgegangen werden soll.