Erforderlich sind in der Regel: Nachweis der Einäscherung, Sterbeurkunden/Standesamtsunterlagen, die dokumentierte Zustimmung der bestattungspflichtigen Angehörigen zur Teilentnahme sowie Transportpapiere für die Ausfuhr der Ascheprobe. Details variieren je nach Anbieter und Zielland.
